von Sascha Knauer
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18 Dez., 2023
Ursprünglich sollten ab 2024 neue Bestimmungen für Balkonkraftwerke in Kraft treten. Doch jüngst verkündete die Regierung, dass die noch ausstehende Abstimmung zur Gesetzesänderung vorerst auf Eis gelegt wurde. Die erwarteten Neuregelungen für Balkonkraftwerke sollten bedeutende technische Veränderungen mit sich bringen. Unter anderem war eine Erhöhung der maximalen Ausgangsleistung von 600 Watt auf 800 Watt ab 2024 geplant. Zusätzlich sahen die neuen Vorschriften vor, die erlaubte Gesamtleistung der angeschlossenen Solarmodule auf bis zu 2.000 W angepasst werden. Der Anmeldeprozess für Balkonkraftwerke sollte ebenfalls vereinfacht werden, indem ab 2024 eine verkürzte Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ausreichen sollte. Bisher war eine zweite Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich. Leider wurde die Abstimmung über das Gesetz zur Förderung der Solarenergie, einschließlich der neuen Regeln für Balkonkraftwerke, auf unbestimmte Zeit verschoben. Die SPD-Fraktion konnte bisher kein konkretes Datum für die verschobene Abstimmung nennen, und es bleibt unklar, wann das neue Gesetzespaket für Solarenergie und somit auch die technischen Regelungen für Balkonkraftwerke in die parlamentarische Abstimmung kommen wird.